Manipulationsmaschine

Das EU-Parlament ringt um die lange versprochene und längst überfällige Urheberrechtsrichtlinie, die den sogenannten Value Gap beenden soll. Der vom Rechtsausschuss vorgelegte, in mehrjährigen Verhandlungen der beteiligten Stakeholder erarbeitete Entwurf der Richtlinie ist am 5. Juli vom Parlament nicht akzeptiert und daher auch nicht in den sogenannten Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission gegeben worden. Der Entwurf soll nun im September 2018 neu beraten und auf der Basis von dann möglichen Änderungsanträgen aus dem Parlament ggf. überarbeitet werden.

Dieser Artikel beleuchtet die Hoffnung der Berufsurheber auf eine derartige Reform und analysiert Status Quo, Interessenlagen und Strategien der betroffenen Plattformen. Da eine Gesamtbetrachtung hier nicht in vertretbarem Umfang zu leisten ist, liegt der Fokus auf Rechteinhaberseite auf der Musik.

Dieser Text basiert auf meinen Gastbeitrag DIE ZENSURLÜGE, der in der c‘t 16/18 erscheint.

Wovon Musikurheber leben …
Musik funktioniert arbeitsteilig. Die einen komponieren und texten, die andern singen, spielen und nehmen auf. Ein klares Prinzip mit Ausnahmen („Selbstaufführer“), in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Das Prinzip bildet sich auch im Recht ab: Den Autoren gehört das Urheberrecht, den Interpreten ein Leistungsschutzrecht; beide sind sowohl Ausdruck eigentumsrechtlicher wie auch persönlichkeitsrechtlicher Ansprüche.
Für Nutzungen müssen beide Rechte lizenziert und „angemessen“ vergütet werden; das passiert i.d.R. über Verwertungsgesellschaften (VG) wie die GEMA. Da Kompositionsarbeit im Regelfall unvergütet ist, machen die VG-Ausschüttungen als einzige erzielbare Einnahmen bis zu ¾ der Jahreseinnahmen professioneller Musikautoren aus.

… und wovon sie nicht leben können: #ValueGap
YouTube ist heute der größte Musikverwerter der Welt. Auf der Plattform finden lizenzpflichtige Nutzungen in Rekordumfängen statt – ohne dass der Betreiber aber eine Lizenzpflicht anerkennt. Jahrelang blieben die erfolgten Nutzungen vollständig unvergütet („Entrechtlichung“), Einladungen zu den Monetarisierungsmechanismen der Plattform erhalten nur wenige Ausgewählte; der Zugang zu den Inhalten ist kostenfrei. Anbieter, die ihrer gesetzlichen Lizenz- und Vergütungspflicht nachkommen wollen, darunter die europäischen Streamingdienste Deezer und Spotify, sind damit einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung ausgesetzt. Kein Wunder, dass bislang kein Bezahldienst YouTube das Wasser reichen kann. Wer seine Musik auf YouTube vermarkten will, liefert sich der Plattform bedingungslos aus und lässt sich auf ein einseitig ausgestaltetes, jederzeit veränderbares und kündbares AGB-Geschäftsmodell ein. Das ist das, was ich als digitalen Feudalismus beschreibe.

User bzw. Uploader haben auf User-Uploaded-Content (UUC)-Plattformen übrigens keinerlei Rechte; durch Bestätigung der zum Upload nötigen AGB übernehmen sie jedoch die volle Haftung für die Inhalte.

Wie kann das sein?

Digitale politische Ökonomie – Privatisierung der Rechtsprechung
In seinem Paper „Digitaler Kapitalismus – Wie zähmen wir die Tech-Giganten?“ (Friedrich-Ebert-Stiftung 2018) beschreibt der US-Jurist Frank Pasquale, wie sich Gesellschaften entwickeln, die die Staatsgewalt im digitalen Raum aufgeben und Plattformen unreguliert Macht akkumulieren lassen. In der „digitalen politischen Ökonomie“ seien die Menschen „zunehmend einer unternehmerischen statt einer demokratischen Herrschaft unterworfen“, wenn das Ausmaß an Macht eines Privatunternehmens dieses vom Marktteilnehmer zum Marktorganisator und zur einzigen Oberaufsicht werden lasse. Marktteilnehmer unterwürfen sich notgedrungen deren Hausrecht (so wie für YouTube zuvor geschildert, vergleichbar auch Amazon, eBay, Facebook etc.).
In dieser „funktionalen Souveränität“ der Plattformen führe deren schiere Marktmacht zu einer „Privatisierung der Rechtsprechung“. Nur eine politische Ordnung könne die Plattformen davon abhalten, „die territoriale Regierungsgewalt im Herzen der Demokratie weiter zu unterminieren“. Es bedürfe eines sektorenübergreifenden und interdisziplinären Ansatzes, damit der „Zweck und die Macht der staatlichen Regulierung von Handel im Zeitalter des digitalen Kapitalismus wiederhergestellt werden“ könne.

Governance by Shitstorm
Flashback ACTA, 2012: Ein YouTube-Video erklärt, man komme zukünftig in den Knast, wenn man die Kochrezepte seiner Freundin teilt. Ein relativ harmloser Versuch der Vereinheitlichung internationaler Standards zwischen 36 Nationen wird zur ultimativen Bedrohung der Freiheit© hochstilisiert – und, na klar, „des Internets, wie wir es kennen“. Großdemos, DDOS-Attacken, Empörungswellen: Die Politik kapituliert vor der Macht halbgarer bis belegbar falscher, jedenfalls stark emotionalisierender Narrative. Was für Aktivisten der „Big Bang der Netzpolitik“ ist, stellt sich der FAZ ganz anders dar: „Das Scheitern von Acta hat wenig mit Demokratie zu tun, es ist vielmehr Ausdruck eines ‚Governance by Shitstorm‚. … Es steht zu befürchten, dass sich die Politik in dem wichtigsten Zukunftsthema unserer Zeit, dem Internet, dauerhaft von einer dröhnenden, anonymen Masse treiben lässt.“

„Private, not public“: Konzernbesitz ohne Verantwortungszuweisung. „Naturally, as these companies grew and matured, two threats to their business loomed large: copyright and privacy.“ 

Lobbying 2.0
Dass den Plattformen daran gelegen ist, Regulierung zu verhindern, liegt auf der Hand. Die intensiven Bemühungen bleiben von der Öffentlichkeit erstaunlicherweise quasi unbemerkt. Dabei ist die Öffentlichkeit die durchschlagende Waffe der bestens ausgestatteten Plattformlobby.
In seinem Essay „All EFF‘d Up. Silicon Valley‘s astroturf privacy shakedown.“ (The Baffler Juli 2018) portraitiert der amerikanische Investigativjournalist Yasha Levine die mächtige EFF / Electronic Frontier Foundation und ihre Geldgeber, allen voran: Google. Während Google und Facebook ein System privatwirtschaftlicher Totalüberwachung und unvergüteter Inhaltenutzung ausrollten, schafften es die Mietaktivisten im einhornfarbenen Jäckchen digitaler Bürgerrechtler, ein Narrativ von Freiheit und Gleichheit zu etablieren. Die zentrale EFF-Agenda heißt „Private, not public“: Konzernbesitz ohne Verantwortungszuweisung. „Naturally, as these companies grew and matured, two threats to their business loomed large: copyright and privacy.“

Spätestens 2011, mit SOPA und PIPA, entstand das, was die New York Times später als „Lobbying 2.0“ bezeichnete. Mit Google an der Spitze zogen die Konzerne in eine epische Abwehrschlacht der Freiheitsliebenden gegen staatlichen Totalitarismus, gegen die Bedrohung der Meinungsfreiheit, gegen „Government Censorship“ ohne Anrufung von Gerichten. Hier sei so viel vom Besten am Internet bedroht; Menschen würden ins Gefängnis kommen, nur weil sie bestimmte Inhalte online gestreamt hätten … Im Übrigen würden solche Gesetze Piraterie ohnehin nicht beenden können – und das Urheberrecht helfe ja eh nur den Großen!

Alles aufs Wort vertraut und herunterzubrechen auf eine zentrale Formel:

Plattformen = gut, freiheitlich, #Fortschritt
Staat = gefährlich, totalitär, #Neuland

Unverkennbar ein Glaubensbekenntnis, und das bedeutet: Nicht verhandelbar. Im Glaubenskrieg gilt: Bist Du nicht für uns, bist Du gegen uns.

Die amerikanische Aktivistenseite Music Tech Policy kommt nach einer Analyse der Kampagne gegen Artikel 13 zu folgendem Schluss: „… the most important thing for the European Commission to take into account is that a company that is the target of multiple investigations is using the very market place monopoly that caused the competition investigations to intimidate the European government into bending to its will on Article 13.“ „Advocates need to understand that Google is a deadly force and this is the endless war. Good arguments are clearly not enough anymore, particularly as long as the government and law enforcement do nothing to protect democratic values from bully boy tactics.
Harter Tobak.

 

c't 16/18: Die Zensurlüge
c’t 16/18: Die Zensurlüge

Zensurmaschine?
Nun liegt dem EU-Parlament nach langer, mühsamer Vorarbeit und dem Einbezug aller Stakeholder ein Richtlinienentwurf vor, der das Vorhalten von Inhalten auf Plattformen wie YouTube als einen „act of communication to the public“ definiert und damit lizenz- und vergütungspflichtig macht: Ein regulatorischer Eingriff in die bisherige faktische Autonomie der Plattformen aufgrund ihrer traditionellen Haftungsprivilegierung im europäischen Recht.
Das Ende des Value Gap.
Der Endboss für GAFA.

Zeit für drastische Maßnahmen.

Auf der Kampagnenseite #saveyourinternet.eu, finanziert u.a. von der EFF, heißt es recht hübsch und in einfacher Sprache: „Die Europäische Kommission und der Rat wollen das Internet, wie wir es kennen, zerstören (sic!) und es den großen Unternehmen ermöglichen (sic!) zu kontrollieren, was wir online sehen und tun. Sollte Artikel 13 des Vorschlags zur Urheberrechtsrichtlinie angenommen werden, wird er eine weit verbreitete Zensur (sic!) all jener Inhalte vorschreiben (sic!), die Sie online teilen. Nur das Europäische Parlament kann jetzt noch eingreifen und Ihr Internet retten.“

Herrje. „Zensurmaschinen“ qua Gesetz, also. Wenn wir mal davon absehen, dass „Zensur“ laut Wikipedia „in der Regel durch staatliche Stellen“ vorgenommen wird (was hier nicht geschehen wird) und stets eine Abwägung der Inhalte voraussetzt (die es hier nicht geben darf), ist das ein erschütternd verantwortungsloses Framing: Wollen wir ernsthaft Katzenbildermemes in ihrer freiheitlichen Bedeutung gleichsetzen mit der drastischen Einschränkung der Freiheitsrechte, die sich durch Eingriffe in Presse- und Meinungsfreiheit ergibt – in diesem Moment, rings um uns herum? Wie sollen wir denn noch Alarm! rufen, wer soll darauf noch hören, wenn es bei uns mal tatsächlich um Zensur gehen sollte?

Das Ganze ist so unfassbar idiotisch. Ausgerechnet Google und Facebook brauchen nun wahrhaftig keinen gesetzlichen Anstoß, um absolut alles, „was wir online sehen und tun“, zu finden und zu speichern: Sie sammeln, sichten, sieben und sortieren. Das ist ihr Geschäft. Dutzendfach ist belegt, in welch drastischem Umfang die Plattformen dabei von sich aus Inhalte bewerten, gewichten, sortieren – und mit schöner Regelmäßigkeit auch aussortieren. Dass es auf YT wie FB keine nackten Brüste zu sehen gibt (übrigens Ergebnis automatisierter algorithmischer Uploadfilter), ist dabei eine eher harmlose Selbstverständlichkeit, die wir Europäer mit einem „Naja, die spießigen Amis, halt!“ quittieren. Wenn aber die New York Times beschreibt, dass YouTubes Empfehlungsalgorithmus die User mit signifikanter Regelmäßigkeit zu politisch extremen bis radikalen Inhalten führt, dann muss das Fazit denkende Menschen beunruhigen: „YouTube may be one of the most powerful radicalizing instruments of the 21st century“.

Die Plattformen sind nicht neutral, weder im Kampf gegen Regulierung, noch im Umgang mit den Inhalten. Ihr größtes Eigeninteresse liegt darin, uns im eigenen Ökosystem zu halten – und das geht am besten über Erregung.

Um es klar zu sagen: FÜR grundgesetzlich verbotene Zensur gibt es im Rechtsstaat keine validen Argumente. Und auch nicht in Artikel 13, denn der hat damit überhaupt nichts zu tun. Der Entwurf gibt sehr genau vor, was und was nicht getan werden darf, um das Vorliegen von Lizenzen zu detektieren. Inhalte in irgendeiner Form inhaltlich zu bewerten gehört genau so wenig dazu wie jede Form von „Monitoring“; ebenso ist die Erhebung personenbezogener Daten untersagt.
Das „Overblocking“-Argument gegen möglicher Filter ist nicht nur bigott, weil es diese längst gibt – ganz ohne öffentlichen Aufschrei. Es lässt sich zudem durch einen Blick in den Entwurfstext schnell entkräften: Artikel 13 verpflichtet die Plattformen zu schnellen, klaren und plausiblen Begründungen für etwaige „False Positives“, Fehldetektionen des Algorithmus also, und verpflichtet die Plattformbetreiber, effiziente Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen für Uploader zu schaffen, um Missbrauch oder Beeinträchtigungen in der Umsetzung vorhandener Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts zu vermeiden. Sogar ein Recht zu klagen ist in Artikel 13 aufgeführt. Ein Recht! Für User!

Leistungsverweigerung
Dieses nicht ganz unbedeutende Detail war in der Presseberichterstattung bislang nicht zu finden. Was möglicherweise daran liegen könnte, dass es kaum Pressetexte gibt, die sich überhaupt auf die aktuelle Version des Entwurfstextes beziehen. Soweit nachvollziehbar, basiert der gesamte Protest wie auch quasi die gesamte Berichterstattung auf einem zwei Jahre alten Richtlinienentwurf der Kommission – und nicht auf dem vom Rechtsausschuss und seinem zuständigen Berichterstatter Axel Voss erarbeiteten und enorm umsichtig gestalteten Entwurf.

Flashback ACTA, 2012: Anhand einer veralteten Entwurfsfassung wurde Falsches behauptet, während über Wesentliches gar nicht erst berichtet wurde.

Systemversagen? Auch über das hier hätte aktuell berichtet werden müssen: Alleine Google hat britischen Quellen zufolge mehr als 30 Mio.€ in das Lobbying gegen die Artikel 11 (Presseleistungsschutzrecht) und 13 investiert. Das ist angesichts des Geschäftsgebarens von Google sicher keine sehr verlässliche Zahl, dennoch ist klar, dass der Konzern neben 14 Mitarbeitern im eigenen EU-Lobbybüro mindestens acht Unternehmensberatungen beschäftigte. Zudem haben EFF und rund 20 weitere Organisationen für ihre Lobbybemühungen in ganz Europa rund 24 Mio. € ausgegeben.

Freiheit!tm
Wer bei diesem zentral orchestrierten, privatwirtschaftlich finanzierten Empörungsevent noch an einen altruistisch-idealistischen Kampf für die Freiheit glaubt und dabei nicht das undemokratische Missverhältnis der Kräfte sieht, der sollte seine Vorstellung von Freiheit prüfen. Der Freiheitsbegriff im Zentrum all dieser Auseinandersetzungen entspricht schlechterdings nicht unserem verfassungsgemäßen Verständnis, sondern ist vielmehr Auswuchs einer libertären, antistaatlichen Grundhaltung US-amerikanischer Prägung. Während das kontinentaleuropäische Freiheitskonzept sich wesentlich auf das Prinzip der Menschenwürde konzentriert, welche notfalls auch durch den Staat zu schützen ist, gilt der Schutzanspruch des libertären Geistes dem Schutz des Individuums vor dem Staat. Unvereinbar, in der Diskussion ums Digitale aber unentwirrbar verknotet.
So wie die Aspekte Überwachung, Zensur und Rechtsdurchsetzung.

Mit der EU Copyright Directive im Entwurf des Rechtsausschusses werden den Plattformen Lizenzierungspflichten auferlegt, die nicht nur einem Marktversagen begegnen sollen (indem sie den Marktplatz wieder zum Marktteilnehmer machen), sondern darüber hinaus auch die User vollständig aus der Schusslinie nehmen. Jubelnde EU-Parlamentarier wie Sven Giegold (Grüne) oder Tiemo Woelken (SPD) müssen sich fragen lassen, ob sie überhaupt verstanden haben, worum es hier tatsächlich geht.

Wenn Politiker ihr liberales Weltbild zugunsten eines libertären Weltbilds US-amerikanischer Prägung aufgeben ohne es zu merken, wenn die „User“, die eigentlich „Bürger“ sind und als solche Rechte haben, sich einmal mehr zum willigen Vollstrecker ihres eigenen Schicksals machen lassen, dann müssen wir uns größte Sorgen machen um zwei unserer höchsten Güter: die Demokratie und den Rechtsstaat.

„Advocates need to understand that Google is a deadly force and this is the endless war.“

Digitaler Scheinriese
Beide geraten übrigens nicht nur durch diejenigen unter Druck, die sich einspannen lassen, sondern ebenso durch diejenigen, die vor einem überwältigend lauten virtuellen Gegner einknicken, nicht bedenkend, dass mit digitalen Mitteln sehr wenige sehr einfach sehr laut werden können. Immer wieder wurde in der Vergangenheit die 90-9-1-Regel für die Partizipation im Netz empirisch bestätigt: 90% konsumieren, 9% clicken „gefällt mir!“, 1% lädt hoch. Da ist es doch überaus bedenklich, dass ausgerechnet diejenigen, die (zurecht) am lautesten darauf pochen, dass es „laute Minderheiten“ seien, die mit rechtsradikalen Äußerungen die Kommentarspalten dominieren, das undifferenzierte Getöse einer zugegebenermaßen lauten digitalen Minderheit als Sieg der Demokratie feiern.

Das Gegenteil ist der Fall: Wir verlieren die Demokratie, wenn wir ihre zentralen kommunikativen Techniken des Austauschs und Ausgleichs sowie nicht zuletzt auch des Minderheitenschutzes aufgeben. Genau das aber tun wir, wenn wir uns auf die gegenwärtige Entsachlichung der Politik weiter einlassen und einer reinen, oft manipulativen Emotionalisierung Vortrieb leisten. Politikgestaltung braucht Wissensbasierung, validierbare Information und sorgfältige Abwägung. Lautes, undifferenziertes Geschrei ist ihr Feind. Ebenso die Feigheit vor diesem Feind, denn der ist höchstwahrscheinlich ein digitaler Scheinriese.

 

 

EU Copyright Directive: Nach der Abstimmung

Ich war wegen einer Klausurtagung ein paar Tage lang unterwegs. Daher schaffe ich es erst jetzt, meinen Gastbeitrag für Heise Online hier zu verlinken, der am Vortrag der Abstimmung im EU-Parlament veröffentlicht wurde.
Ein Rant, ein Versuch, auf den Tisch zu hauen und den Blick auf die hoch manipulative und fast ausschließlich angstgesteuerte Kampagne gegen den Richtlinienvorschlag des Rechtsausschusses  zu lenken. Ich mache mir mittlerweile wirklich große Sorgen um die Debattenkultur und damit zwingend auch um unsere Demokratie, an die ich so sehr glaube und zu der ich keine Alternative sehe. Das ist der Gegenstand des Textes; umso mehr irritieren mich Rückmeldungen wie die, es hätten meinem Text „technische Details“ gefehlt.

Äh, nein.

Ganz im Gegenteil. Die zentralen Techniken der Demokratie und des Rechtsstaats liegen in den Mitteln und Gepflogenheiten des Austauschs, der Kommunikation, des informierten Interessenausgleichs.
Gegen eine Kampagne, die sich selbst immunisiert, indem sie sich einer Framing-Technik (!) wie der Setzung und viralen Verabsolutierung des Begriffs „Zensurmaschine“ bedient, kann man schlechterdings nicht anargumentieren: FÜR Zensur gibt es in einer Demokratie und in unserem Rechtsstaat keine validen Argumente.
Allerdings auch nicht in Artikel 13, denn der hat damit schlicht nichts zu tun. Er hat im Grunde nur den Versuch unternommen, einen längst absolut alltäglichen und vollkommen unverzichtbaren technologischen Status Quo unter bestimmten Bedingungen verbindlich zu machen – und damit gesetzlichen Regeln zu unterwerfen. Regeln, die ganz explizit vorgeben, in welchem Umfang Lizenzüberprüfungen überhaupt was tun dürfen – und was nicht.

Natürlich geht es mir auch um Vergütung. Aber das AUCH ist entscheidend. Die dramatischen Konsequenzen  daraus, dass wir zusehends geltendes Recht online außerkraftsetzen, weil diejenigen, die Expertise für Digitalpolitik  für sich reklamieren, glauben, für diese seien andere Parameter verbindlich als für den Rest der Welt, sind erheblich. Sie sind eine existenzielle Bedrohung für unser Gemeinwesen, für unseren inneren Zusammenhalt. 

Wo kein Diskurs mehr möglich ist, kann keine demokratische Aushandlung mehr stattfinden. 
Wo grobe Vereinfachung hohen Komplexitäten entgegensteht, kann keine seriöse Rechtsgüterabwägung vorgenommen werden.
Wo automatisierte Mailattacken die Server des EU-Parlamanets zusammenbrechen lassen, findet Gewalt statt.
Wo die (angeblich bedrohte) Meinungsfreiheit mit Drohgebärden und Gleichschaltungsmechanismen verteidigt wird, muss man schon ziemlich blind sein, um die Bigotterie des eigenen Verhaltens zu übersehen.

Ob das verstanden wurde? Ich bin mir nicht sicher: von den Anhängern eines zusehends radikalisierten Digitalismus ganz offensichtlich nicht. 
Ich fühle mich aktuell wie nach der Krise einer schweren Krankheit; und ich glaube, es geht sehr vielen fassungs- und ratlosen Kolleginnen und Kollegen genau so. Die totalitären Momente der aktuellen Entwicklungen und Dynamiken sind schwer zu übersehen und noch schwerer zu ertragen.
Wer Kunst und Kultur macht, lebt und liebt, wird sich dagegenstellen –  mit allem, was er hat. Leider ist das bei immer mehr von uns nicht mehr viel. Gerade das hätte die Richtlinie verändern sollen.

Das Ende des Internets? Eine Reaktion

LESERBRIEF | Deutschlandfunk Kultur
zum Gastkommentar

Zeitenwende
Das Ende des Internets, wie wir es kennen
Wikileaks, Piratenpartei und die wilden Onlinejahre sind vorbei. Stattdessen diskutieren wir über Upload Filter und die Datenschutzgrundverordnung. Dafür gebe es gute Gründe, aber die Regulierung habe auch ihren Preis, meint der Informatiker Enno Park.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/zeitenwende-das-ende-des-internets-wie-wir-es-kennen.1005.de.html?dram:article_id=421563

Köln, 29.06.2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf o.a. Artikel möchte ich meiner Verwunderung Ausdruck verleihen. 

Ganz offensichtlich fügt dieser Text der Debatte nicht einen einzigen neuen Aspekt hinzu. Er beleuchtet nichts aus einer anderen Perspektive. Und er bildet unwahre Behauptungen ab, die ersichtlich mehr oder weniger im Wortlaut aus den sattsam bekannten Kampagnentexten zum Thema stammen. Das Ganze reichweitenwirksam mit einer dystopischen Headline versehen: Das ist beschämend, auch wenn Sie mir nun entgegnen werden, es handele sich hier ja um eine namentlich kenntlich gemachte Einzelmeinung. 

Es mag Ihnen nicht bewusst sein, aber bei diesem Richtlinienentwurf geht es ums Urheberrecht – und mithin um die legitimen Rechte der Urheber*innen.
Mit dem Richtlinienentwurf sollen die Schöpfer der Werke, auf deren Verwertung sämtliche Infrastrukturen im Netz aufgebaut sind, darunter die Plattformen wie YouTube etc., erstmals einen einklagbaren Anspruch auf „angemessene“ Beteiligung an der Erlösen der Verwertung erhalten. Den Plattformen wird eine Verantwortung für die Nutzung der Inhalte zugewiesen, die die Verpflichtung zur Lizenzierung und Vergütung enthält. 

Sie können dieser Verpflichtung auf zwei Arten nachkommen: Entweder ergreifen sie „angemessene und verhältnismäßige“ Maßnahmen, die es erlauben festzustellen, ob überhaupt eine Lizenz vorliegt. Wenn nämlich keine Lizenz vorliegt, darf das entsprechende Werk auch nicht durch die Plattform monetarisiert werden.

Oder sie lizenzieren selbst umfassend pauschal bei den staatlich legitimierten Verwertungsgesellschaften. Damit wären zugleich unverzichtbare Einzellizenzen wie das sog. „Filmherstellungsrecht“ verbunden, ein Recht, das zwingend erworben werden muss, will man irgendeine Musik mit irgendeinem Bild synchronisieren.

Letzteres ist ein erprobtes System – beispielsweise in Ihrem Hause. Mit einer solchen Regelung wäre für die Rechteinhaber eine Vergütung im Nutzungsfalle und für die Werknutzer Rechtssicherheit gewährleistet.

Diese Prüfpflichten sollen im Übrigen nur größeren Plattformen auferlegt werden, während einer der lautesten Ankläger, die Wikimedia, laut Artikel 2 sogar explizit davon ausgenommen sein soll.

Das müssen Sie sicherlich nicht alles im Detail wissen und verstehen, doch scheint mir, es wäre die Aufgabe einer öffentlich-rechtlichen Redaktion, keine tendenziösen, verkürzenden und schlechterdings falsch informierten Meinungen zu befördern.

Wenn Herr Park kurzerhand erklärt, es habe im Netz nie einen rechtsfreien Raum gegeben – und dabei auch noch in Richtung Abmahnungen (welche sich in der kritisierten Form immer an Privatpersonen richteten, was hier ja gerade vermieden werden soll) verweist, dann belegt das einfach nur, dass er sich eben nicht – wie im Text behauptet – „ernsthaft damit beschäftigt“ hat.
Hätte er das getan, dann wüsste er um die Drastik der fast vollständigen faktischen Enteignung der gesamten Musikbranche – einschließlich unendlich vieler Einzelkünstler*innen, deren Namen niemand kennt – durch YouTube. Dann wüsste er um die dramatischen Effekte der Piraterie für die Filmwelt und den Gamesmarkt. Er wüsste einzuschätzen, dass Schauspieler*innen, Drehbuchautor*innen, Regisseur*innen oft mit Fassungslosigkeit davon berichten, in welchem Umfang ihre Arbeit online verwertet, d.h. zu Geld gemacht wird, während sie von dem erwirtschafteten Geld nicht einen Cent erhalten. Von Fotograf*innen ganz zu schweigen.

Dabei sind Urheber*innen und Interpret*innen zu wesentlichen Teilen auf Nutzungsvergütungen angewiesen, um von ihrer Arbeit leben zu können.

Wir haben es mit einer längst und umfassend empirisch belegten systematischen Schieflage zu tun, mit einer Regelungslücke, deren Effekte als „Value Gap“ (Wertschöpfungslücke) bezeichnet werden. Diese Regelungslücke erlaubt es den Plattformbetreibern, sich auf die Position eines Festplattenvermieters zurückzuziehen: „Was haben wir denn mit den Inhalten zu tun?!“

Hier geht es ganz konkret um die kleinsten, schwächsten Einheiten dieses Marktes, allen voran die Urheber*innen und Interpret*innen der auf den Plattformen massenhaft vorhandenen Musik, denen allmählich die Luft zum Atmen ausgeht.

Es ist geradezu zynisch, das nicht zur Kenntnis zu nehmen in einem Text über gerade dieses Regulierungsvorhaben.
Es ist weder volkswirtschaftlich noch kulturell sinnvoll, davor die Augen zu verschließen. Denn wir haben es hier mit Hunderttausenden Betroffener zu tun, deren Werke genutzt werden, die dafür aber nicht vergütet werden.

Nun steht das Wort UPLOADFILTER im Raum – und damit das Ende des Internets.
Hier wäre Herr Park gut beraten gewesen, sich ein wenig zu informieren – über
– das Regulierungsvorhaben (s.o.)
– die gängigen Gepflogenheiten im derzeitigen Netz.

Denn dies ist VOLL von Uploadfiltern. Nur: Niemand merkt’s. Weil es das Netz eben nicht zerstört, sondern funktional macht.
Wie, glauben Sie, wird gewährleistet, dass auf YouTube und Facebook keine Brustwarzen zu sehen sind? Algorithmen.
Und warum ist das so? YouTube gehört … nun, YouTube. Aber eben nicht uns.

Die Plattformen sind privatwirtschaftlicher Raum; niemand von uns hat irgendeinen Anspruch darauf, an diesen digitalen Orten irgendetwas tun zu dürfen. Es gilt dort das Hausrecht, es gelten die „Community Standards“ des Inhabers. Wir sprechen hier nicht von einem öffentlichen Marktplatz. Umso idiotischer ist die Rede von „Zensur“. 

Zensur ist als staatlicher Eingriff definiert, hier aber wird ganz explizit einem privatwirtschaftlichen Unternehmen eine Haftung bzw. Verantwortung inkl. eigenverantwortlicher Prüfpflicht auferlegt. Wenn man dann noch berücksichtigt, wie konkret die Grenzen möglicher Filtersysteme im Richtlinienentwurfstext niedergelegt werden, dann bleibt nur noch ein Fazit: Unsinn.  

Um zum Schluss ein paar weitere Irrtümer aufzuklären:
Framing für Presseartikel bleibt erlaubt und man darf getrost auch weiterhin Texte verlinken.
Wikipedia ist von der Filterpflicht ausgenommen.
Eingriffe in Grundrechte – und die Meinungsfreiheit ist fraglos eine besonders wesentliche darunter – sind laut Richtlinie ausgeschlossen.
Schrankenregelungen bleiben von der Richtlinie unberührt. Man darf also auch weiter zitieren und parodieren. Ob das immer fehlerfrei funktionieren wird, bleibt abzuwarten. Das ist aber auch bei Softwareimplementierungen nicht anders, die Herr Park sinnvoll findet. 

Im Übrigen wird in der Richtlinie auf die Notwendigkeit der Einrichtung und Erreichbarkeit von Schiedsstellen und Gerichten verwiesen.

„Das offene Internet wie wir es kennen“, Herr Park, ist eine nostalgische Illusion. Das ist angesichts von Trump und AfD, Hate Speech und Fake News, Kindeporno- und Enthauptungsvideos, Steuerflucht und Cybercrime, Datenmissbrauch und privatwirtschaftlicher Big Data-Komplettüberwachung ganz offensichtlich. Dieses Netz hat seine Unschuld schon vor langer Zeit verloren.
Das Internet der Gegenwart ist eine zutiefst korporatistische Angelegenheit, die jenseits nationaler Grenzen und damit jenseits der Rechtsräume die Regeln unseres Zusammenlebens, unserer Arbeit und Kommunikation, die Narrative über unser Gemeinwohl („don’t be evil!„) in eine überwiegend renditeorientierte Alleinherrschaft verschiebt. Winner takes all … Ich nenne das Digitalen Feudalismus. 

Wer sich aus nostalgischer Verbohrheit gegen Regulierung im Sinne des Gemeinwohls wehrt, der macht sich schuldig.

Wer jetzt, in Unkenntnis des konkreten Regelungsgehalts, diffuse Ängste schürt und eine zukunftsweisende, vielfaltssichernde und dabei verhältnismäßige Regulierung des digitalen Raums verhindert, der verkennt, dass die Regeln, die das EU-Parlament im Sinne der Rechtssicherheit aller Beteiligter vereinheitlichen will, längst, Schritt für Schritt, von Gerichten europaweit durchgesetzt werden – als Stückwerk. Die nächste Chance für eine gesamteuropäische Lösung dürfte frühestens in zwei Jahren möglich werden. Die einzigen, die von einem solchen Aufschub profitieren, werden die Plattformen sein, die ggf. zwei weitere Jahre lang ihr Geld mit den Leistungen der Kulturschaffenden erwirtschaften können. Für lau. 

Tolle Freiheitskämpfer: Kämpfer für Vergütungsfreiheit.

#vote4jurireport
#stopdigitalfeudslism
#makeinternetfair
#ValueGap
#TransferOfValue

EU-Urheberrechtsrichtlinie | #ValueGap vs. #Zensurmaschinen

Am 20. Juni hat der JURI-Ausschuss (Rechtsausschuss) im Brüsseler EU-Parlament über den Kompromissantrag des Berichterstatters Axel Voss zur EU-Richtlinie über das Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt abgestimmt. Der Antrag wurde angenommen. Damit gibt es eine Chance, dass nach dem nun anstehenden Trilog-Prozess zwischen Parlament, Rat und Kommission erstmals auf europäischer Ebene ein einklagbares Recht auf „angemessene Vergütung“ für Nutzungen kultureller Inhalte existieren wird. Folgerichtig ist es so, dass mit der Richtlinie zugleich etwa Transparenzpflichten für Verwerter sowie Lizenzierungs- und Vergütungspflichten für solche gewerbliche Nutzer kultureller Inhalte, die bislang weder einer Zahlungspflicht noch einer Haftung unterliegen bzw. sich dem entziehen können, etabliert werden. Es wird also der sog. #ValueGap geschlossen, die „Wertschöpfungslücke“, welche sich daraus ergibt, dass die „in der Distributionssphäre massig anfallenden Gewinne […] in der Sphäre der Kulturproduktion einfach nicht in ausreichendem Maße“ ankommen (Helga Trüpel); sprich: es soll gewährleistet werden, dass diejenigen, die die Basis großer Teile der materiellen Wertschöpfung im Netz auf eigenes Risiko schaffen (also die Urheber und Interpreten), an den Erträgen der Wertschöpfung beteiligt werden – und zwar „angemessen“.
Es ist schwer vorstellbar, wer da mit plausiblen Gegenargumenten ankommen sollte. Eigentlich.

Doch erstaunlicherweise ergab sich gar keine rechte Notwendigkeit, sich zu den eigentlichen Anliegen des Regulierungsvorhabens zu positionieren – weil schlicht und ergreifend niemand darüber sprach und keiner darüber berichtete. Stattdessen gibt es nun ein so ohrenbetäubendes Gebrüll aufgrund zweier kampagnenhaft zugespitzter Einzelaspekte, dass darin jedes sachorientierte Gespräch und jeder Versuch einer Dialektik untergeht.
Die beiden Stichworte:
#LSR – das „Leistungsschutzrecht für Presseverleger“
und
#Uploadfilter bzw. #Zensurmaschine. 

Rückwärtsgang?

In einer Demokratie muss es immer möglich sein, in der Abwägung vieler Details und Argumente zu unterschiedlichen Ergebnissen einer sorgfältigen Abwägung zu kommen. Dabei spielen auch Ängste und Befürchtungen eine Rolle. Sofern aber die Details fehlen, die Argumente auf falschen Tatsachenbehauptungen und unsauberer Terminologie basieren und die Abwägung demzufolge nicht sorgfältig erfolgt, sondern de facto unmöglich gemacht wird, sodass nur die gezielt geschürten Ängste übrig bleiben, haben wir ein Problem. Ein großes Problem.
Genau das ist nun der Fall.
Das ist ein unglaublicher, ein empörender Vorgang. Eine Angstkampagne, im Ton irrational, in der Sache unseriös, getrieben von (zumindest teilweise) kommerziellen Partikularinteressen in fataler Kombination mit einem inkonsistenten Freiheitsbegriff, von undurchsichtigen Hinterzimmerkoalitionen aus gesteuert. 
An vorderster Front, wie immer, die Wikimedia Foundation und ihre persönliche Brüsseler Erfüllungsgehilfin Julia Reda. An ihrer Seite erfahrene Kampagnenmacher wie die Eletronic Frontier Foundation (Aka Electronic Fear Foundation) und geübte Kampagnenabschreiber wie – traurigerweise – Sascha Lobo. Es ist zum Heulen.
Denn hier geht es ganz offensichtlich nicht um die Sache, sondern um die Deutungshoheit und mithin: um Macht.

Nun wird ja jemandem wie mir, der ständig über „Kultur“ und „Vielfalt“ redet,  immer wieder vorgeworfen, eine „Fortschrittsbremse“ zu sein. Hier ist diskursiv eine erstaunliche Verschiebung der Positionen zu beobachten. 

Fortschritt ist durch Veränderung definiert. Laut Duden handelt es sich dabei um eine „positiv bewertete Weiterentwicklung; Erreichung einer höheren Stufe der Entwicklung.
Interessant. Wenn nun genau diejenigen, die uns vorwerfen, den Fortschritt zu behindern, vor allem mit ihrer Angst argumentieren, dass sich etwas ändern könnte …
Es gibt die Filter Bubbles, und hier sehen wir eine in voller Blüte.
 

Ich habe dazu in den vergangen Wochen viel geschrieben, meist auf Facebook, oft schnell und wütend, und werde nun einige der Gedanken und Texte nach und nach hier einpflegen.

#vote4jurireport #valuegap #transferofvalue
#makeinternetfair #stopdigitalfeudalism