Das EU-Parlament ringt um die lange versprochene und längst überfällige Urheberrechtsrichtlinie, die den sogenannten Value Gap beenden soll. Der vom Rechtsausschuss vorgelegte, in mehrjährigen Verhandlungen der beteiligten Stakeholder erarbeitete Entwurf der Richtlinie ist am 5. Juli vom Parlament nicht akzeptiert und daher auch nicht in den sogenannten Trilog zwischen Parlament, Rat und Kommission gegeben worden. Der Entwurf soll nun im September 2018 neu beraten und auf der Basis von dann möglichen Änderungsanträgen aus dem Parlament ggf. überarbeitet werden.
Dieser Artikel beleuchtet die Hoffnung der Berufsurheber auf eine derartige Reform und analysiert Status Quo, Interessenlagen und Strategien der betroffenen Plattformen. Da eine Gesamtbetrachtung hier nicht in vertretbarem Umfang zu leisten ist, liegt der Fokus auf Rechteinhaberseite auf der Musik.
Dieser Text basiert auf meinen Gastbeitrag DIE ZENSURLÜGE, der in der c‘t 16/18 erscheint.
Wovon Musikurheber leben …
Musik funktioniert arbeitsteilig. Die einen komponieren und texten, die andern singen, spielen und nehmen auf. Ein klares Prinzip mit Ausnahmen („Selbstaufführer“), in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannt. Das Prinzip bildet sich auch im Recht ab: Den Autoren gehört das Urheberrecht, den Interpreten ein Leistungsschutzrecht; beide sind sowohl Ausdruck eigentumsrechtlicher wie auch persönlichkeitsrechtlicher Ansprüche.
Für Nutzungen müssen beide Rechte lizenziert und „angemessen“ vergütet werden; das passiert i.d.R. über Verwertungsgesellschaften (VG) wie die GEMA. Da Kompositionsarbeit im Regelfall unvergütet ist, machen die VG-Ausschüttungen als einzige erzielbare Einnahmen bis zu ¾ der Jahreseinnahmen professioneller Musikautoren aus.
… und wovon sie nicht leben können: #ValueGap
YouTube ist heute der größte Musikverwerter der Welt. Auf der Plattform finden lizenzpflichtige Nutzungen in Rekordumfängen statt – ohne dass der Betreiber aber eine Lizenzpflicht anerkennt. Jahrelang blieben die erfolgten Nutzungen vollständig unvergütet („Entrechtlichung“), Einladungen zu den Monetarisierungsmechanismen der Plattform erhalten nur wenige Ausgewählte; der Zugang zu den Inhalten ist kostenfrei. Anbieter, die ihrer gesetzlichen Lizenz- und Vergütungspflicht nachkommen wollen, darunter die europäischen Streamingdienste Deezer und Spotify, sind damit einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung ausgesetzt. Kein Wunder, dass bislang kein Bezahldienst YouTube das Wasser reichen kann. Wer seine Musik auf YouTube vermarkten will, liefert sich der Plattform bedingungslos aus und lässt sich auf ein einseitig ausgestaltetes, jederzeit veränderbares und kündbares AGB-Geschäftsmodell ein. Das ist das, was ich als digitalen Feudalismus beschreibe.
User bzw. Uploader haben auf User-Uploaded-Content (UUC)-Plattformen übrigens keinerlei Rechte; durch Bestätigung der zum Upload nötigen AGB übernehmen sie jedoch die volle Haftung für die Inhalte.
Wie kann das sein?
Digitale politische Ökonomie – Privatisierung der Rechtsprechung
In seinem Paper „Digitaler Kapitalismus – Wie zähmen wir die Tech-Giganten?“ (Friedrich-Ebert-Stiftung 2018) beschreibt der US-Jurist Frank Pasquale, wie sich Gesellschaften entwickeln, die die Staatsgewalt im digitalen Raum aufgeben und Plattformen unreguliert Macht akkumulieren lassen. In der „digitalen politischen Ökonomie“ seien die Menschen „zunehmend einer unternehmerischen statt einer demokratischen Herrschaft unterworfen“, wenn das Ausmaß an Macht eines Privatunternehmens dieses vom Marktteilnehmer zum Marktorganisator und zur einzigen Oberaufsicht werden lasse. Marktteilnehmer unterwürfen sich notgedrungen deren Hausrecht (so wie für YouTube zuvor geschildert, vergleichbar auch Amazon, eBay, Facebook etc.).
In dieser „funktionalen Souveränität“ der Plattformen führe deren schiere Marktmacht zu einer „Privatisierung der Rechtsprechung“. Nur eine politische Ordnung könne die Plattformen davon abhalten, „die territoriale Regierungsgewalt im Herzen der Demokratie weiter zu unterminieren“. Es bedürfe eines sektorenübergreifenden und interdisziplinären Ansatzes, damit der „Zweck und die Macht der staatlichen Regulierung von Handel im Zeitalter des digitalen Kapitalismus wiederhergestellt werden“ könne.
Governance by Shitstorm
Flashback ACTA, 2012: Ein YouTube-Video erklärt, man komme zukünftig in den Knast, wenn man die Kochrezepte seiner Freundin teilt. Ein relativ harmloser Versuch der Vereinheitlichung internationaler Standards zwischen 36 Nationen wird zur ultimativen Bedrohung der Freiheit© hochstilisiert – und, na klar, „des Internets, wie wir es kennen“. Großdemos, DDOS-Attacken, Empörungswellen: Die Politik kapituliert vor der Macht halbgarer bis belegbar falscher, jedenfalls stark emotionalisierender Narrative. Was für Aktivisten der „Big Bang der Netzpolitik“ ist, stellt sich der FAZ ganz anders dar: „Das Scheitern von Acta hat wenig mit Demokratie zu tun, es ist vielmehr Ausdruck eines ‚Governance by Shitstorm‚. … Es steht zu befürchten, dass sich die Politik in dem wichtigsten Zukunftsthema unserer Zeit, dem Internet, dauerhaft von einer dröhnenden, anonymen Masse treiben lässt.“
„Private, not public“: Konzernbesitz ohne Verantwortungszuweisung. „Naturally, as these companies grew and matured, two threats to their business loomed large: copyright and privacy.“
Lobbying 2.0
Dass den Plattformen daran gelegen ist, Regulierung zu verhindern, liegt auf der Hand. Die intensiven Bemühungen bleiben von der Öffentlichkeit erstaunlicherweise quasi unbemerkt. Dabei ist die Öffentlichkeit die durchschlagende Waffe der bestens ausgestatteten Plattformlobby.
In seinem Essay „All EFF‘d Up. Silicon Valley‘s astroturf privacy shakedown.“ (The Baffler Juli 2018) portraitiert der amerikanische Investigativjournalist Yasha Levine die mächtige EFF / Electronic Frontier Foundation und ihre Geldgeber, allen voran: Google. Während Google und Facebook ein System privatwirtschaftlicher Totalüberwachung und unvergüteter Inhaltenutzung ausrollten, schafften es die Mietaktivisten im einhornfarbenen Jäckchen digitaler Bürgerrechtler, ein Narrativ von Freiheit und Gleichheit zu etablieren. Die zentrale EFF-Agenda heißt „Private, not public“: Konzernbesitz ohne Verantwortungszuweisung. „Naturally, as these companies grew and matured, two threats to their business loomed large: copyright and privacy.“
Spätestens 2011, mit SOPA und PIPA, entstand das, was die New York Times später als „Lobbying 2.0“ bezeichnete. Mit Google an der Spitze zogen die Konzerne in eine epische Abwehrschlacht der Freiheitsliebenden gegen staatlichen Totalitarismus, gegen die Bedrohung der Meinungsfreiheit, gegen „Government Censorship“ ohne Anrufung von Gerichten. Hier sei so viel vom Besten am Internet bedroht; Menschen würden ins Gefängnis kommen, nur weil sie bestimmte Inhalte online gestreamt hätten … Im Übrigen würden solche Gesetze Piraterie ohnehin nicht beenden können – und das Urheberrecht helfe ja eh nur den Großen!
Alles aufs Wort vertraut und herunterzubrechen auf eine zentrale Formel:
Plattformen = gut, freiheitlich, #Fortschritt
Staat = gefährlich, totalitär, #Neuland
Unverkennbar ein Glaubensbekenntnis, und das bedeutet: Nicht verhandelbar. Im Glaubenskrieg gilt: Bist Du nicht für uns, bist Du gegen uns.
Die amerikanische Aktivistenseite Music Tech Policy kommt nach einer Analyse der Kampagne gegen Artikel 13 zu folgendem Schluss: „… the most important thing for the European Commission to take into account is that a company that is the target of multiple investigations is using the very market place monopoly that caused the competition investigations to intimidate the European government into bending to its will on Article 13.“ „Advocates need to understand that Google is a deadly force and this is the endless war. Good arguments are clearly not enough anymore, particularly as long as the government and law enforcement do nothing to protect democratic values from bully boy tactics.“
Harter Tobak.
Zensurmaschine?
Nun liegt dem EU-Parlament nach langer, mühsamer Vorarbeit und dem Einbezug aller Stakeholder ein Richtlinienentwurf vor, der das Vorhalten von Inhalten auf Plattformen wie YouTube als einen „act of communication to the public“ definiert und damit lizenz- und vergütungspflichtig macht: Ein regulatorischer Eingriff in die bisherige faktische Autonomie der Plattformen aufgrund ihrer traditionellen Haftungsprivilegierung im europäischen Recht.
Das Ende des Value Gap.
Der Endboss für GAFA.
Zeit für drastische Maßnahmen.
Auf der Kampagnenseite #saveyourinternet.eu, finanziert u.a. von der EFF, heißt es recht hübsch und in einfacher Sprache: „Die Europäische Kommission und der Rat wollen das Internet, wie wir es kennen, zerstören (sic!) und es den großen Unternehmen ermöglichen (sic!) zu kontrollieren, was wir online sehen und tun. Sollte Artikel 13 des Vorschlags zur Urheberrechtsrichtlinie angenommen werden, wird er eine weit verbreitete Zensur (sic!) all jener Inhalte vorschreiben (sic!), die Sie online teilen. Nur das Europäische Parlament kann jetzt noch eingreifen und Ihr Internet retten.“
Herrje. „Zensurmaschinen“ qua Gesetz, also. Wenn wir mal davon absehen, dass „Zensur“ laut Wikipedia „in der Regel durch staatliche Stellen“ vorgenommen wird (was hier nicht geschehen wird) und stets eine Abwägung der Inhalte voraussetzt (die es hier nicht geben darf), ist das ein erschütternd verantwortungsloses Framing: Wollen wir ernsthaft Katzenbildermemes in ihrer freiheitlichen Bedeutung gleichsetzen mit der drastischen Einschränkung der Freiheitsrechte, die sich durch Eingriffe in Presse- und Meinungsfreiheit ergibt – in diesem Moment, rings um uns herum? Wie sollen wir denn noch Alarm! rufen, wer soll darauf noch hören, wenn es bei uns mal tatsächlich um Zensur gehen sollte?
Das Ganze ist so unfassbar idiotisch. Ausgerechnet Google und Facebook brauchen nun wahrhaftig keinen gesetzlichen Anstoß, um absolut alles, „was wir online sehen und tun“, zu finden und zu speichern: Sie sammeln, sichten, sieben und sortieren. Das ist ihr Geschäft. Dutzendfach ist belegt, in welch drastischem Umfang die Plattformen dabei von sich aus Inhalte bewerten, gewichten, sortieren – und mit schöner Regelmäßigkeit auch aussortieren. Dass es auf YT wie FB keine nackten Brüste zu sehen gibt (übrigens Ergebnis automatisierter algorithmischer Uploadfilter), ist dabei eine eher harmlose Selbstverständlichkeit, die wir Europäer mit einem „Naja, die spießigen Amis, halt!“ quittieren. Wenn aber die New York Times beschreibt, dass YouTubes Empfehlungsalgorithmus die User mit signifikanter Regelmäßigkeit zu politisch extremen bis radikalen Inhalten führt, dann muss das Fazit denkende Menschen beunruhigen: „YouTube may be one of the most powerful radicalizing instruments of the 21st century“.
Die Plattformen sind nicht neutral, weder im Kampf gegen Regulierung, noch im Umgang mit den Inhalten. Ihr größtes Eigeninteresse liegt darin, uns im eigenen Ökosystem zu halten – und das geht am besten über Erregung.
Um es klar zu sagen: FÜR grundgesetzlich verbotene Zensur gibt es im Rechtsstaat keine validen Argumente. Und auch nicht in Artikel 13, denn der hat damit überhaupt nichts zu tun. Der Entwurf gibt sehr genau vor, was und was nicht getan werden darf, um das Vorliegen von Lizenzen zu detektieren. Inhalte in irgendeiner Form inhaltlich zu bewerten gehört genau so wenig dazu wie jede Form von „Monitoring“; ebenso ist die Erhebung personenbezogener Daten untersagt.
Das „Overblocking“-Argument gegen möglicher Filter ist nicht nur bigott, weil es diese längst gibt – ganz ohne öffentlichen Aufschrei. Es lässt sich zudem durch einen Blick in den Entwurfstext schnell entkräften: Artikel 13 verpflichtet die Plattformen zu schnellen, klaren und plausiblen Begründungen für etwaige „False Positives“, Fehldetektionen des Algorithmus also, und verpflichtet die Plattformbetreiber, effiziente Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen für Uploader zu schaffen, um Missbrauch oder Beeinträchtigungen in der Umsetzung vorhandener Ausnahmen und Schranken des Urheberrechts zu vermeiden. Sogar ein Recht zu klagen ist in Artikel 13 aufgeführt. Ein Recht! Für User!
Leistungsverweigerung
Dieses nicht ganz unbedeutende Detail war in der Presseberichterstattung bislang nicht zu finden. Was möglicherweise daran liegen könnte, dass es kaum Pressetexte gibt, die sich überhaupt auf die aktuelle Version des Entwurfstextes beziehen. Soweit nachvollziehbar, basiert der gesamte Protest wie auch quasi die gesamte Berichterstattung auf einem zwei Jahre alten Richtlinienentwurf der Kommission – und nicht auf dem vom Rechtsausschuss und seinem zuständigen Berichterstatter Axel Voss erarbeiteten und enorm umsichtig gestalteten Entwurf.
Flashback ACTA, 2012: Anhand einer veralteten Entwurfsfassung wurde Falsches behauptet, während über Wesentliches gar nicht erst berichtet wurde.
Systemversagen? Auch über das hier hätte aktuell berichtet werden müssen: Alleine Google hat britischen Quellen zufolge mehr als 30 Mio.€ in das Lobbying gegen die Artikel 11 (Presseleistungsschutzrecht) und 13 investiert. Das ist angesichts des Geschäftsgebarens von Google sicher keine sehr verlässliche Zahl, dennoch ist klar, dass der Konzern neben 14 Mitarbeitern im eigenen EU-Lobbybüro mindestens acht Unternehmensberatungen beschäftigte. Zudem haben EFF und rund 20 weitere Organisationen für ihre Lobbybemühungen in ganz Europa rund 24 Mio. € ausgegeben.
Freiheit!tm
Wer bei diesem zentral orchestrierten, privatwirtschaftlich finanzierten Empörungsevent noch an einen altruistisch-idealistischen Kampf für die Freiheit glaubt und dabei nicht das undemokratische Missverhältnis der Kräfte sieht, der sollte seine Vorstellung von Freiheit prüfen. Der Freiheitsbegriff im Zentrum all dieser Auseinandersetzungen entspricht schlechterdings nicht unserem verfassungsgemäßen Verständnis, sondern ist vielmehr Auswuchs einer libertären, antistaatlichen Grundhaltung US-amerikanischer Prägung. Während das kontinentaleuropäische Freiheitskonzept sich wesentlich auf das Prinzip der Menschenwürde konzentriert, welche notfalls auch durch den Staat zu schützen ist, gilt der Schutzanspruch des libertären Geistes dem Schutz des Individuums vor dem Staat. Unvereinbar, in der Diskussion ums Digitale aber unentwirrbar verknotet.
So wie die Aspekte Überwachung, Zensur und Rechtsdurchsetzung.
Mit der EU Copyright Directive im Entwurf des Rechtsausschusses werden den Plattformen Lizenzierungspflichten auferlegt, die nicht nur einem Marktversagen begegnen sollen (indem sie den Marktplatz wieder zum Marktteilnehmer machen), sondern darüber hinaus auch die User vollständig aus der Schusslinie nehmen. Jubelnde EU-Parlamentarier wie Sven Giegold (Grüne) oder Tiemo Woelken (SPD) müssen sich fragen lassen, ob sie überhaupt verstanden haben, worum es hier tatsächlich geht.
Wenn Politiker ihr liberales Weltbild zugunsten eines libertären Weltbilds US-amerikanischer Prägung aufgeben ohne es zu merken, wenn die „User“, die eigentlich „Bürger“ sind und als solche Rechte haben, sich einmal mehr zum willigen Vollstrecker ihres eigenen Schicksals machen lassen, dann müssen wir uns größte Sorgen machen um zwei unserer höchsten Güter: die Demokratie und den Rechtsstaat.
„Advocates need to understand that Google is a deadly force and this is the endless war.“
Digitaler Scheinriese
Beide geraten übrigens nicht nur durch diejenigen unter Druck, die sich einspannen lassen, sondern ebenso durch diejenigen, die vor einem überwältigend lauten virtuellen Gegner einknicken, nicht bedenkend, dass mit digitalen Mitteln sehr wenige sehr einfach sehr laut werden können. Immer wieder wurde in der Vergangenheit die 90-9-1-Regel für die Partizipation im Netz empirisch bestätigt: 90% konsumieren, 9% clicken „gefällt mir!“, 1% lädt hoch. Da ist es doch überaus bedenklich, dass ausgerechnet diejenigen, die (zurecht) am lautesten darauf pochen, dass es „laute Minderheiten“ seien, die mit rechtsradikalen Äußerungen die Kommentarspalten dominieren, das undifferenzierte Getöse einer zugegebenermaßen lauten digitalen Minderheit als Sieg der Demokratie feiern.
Das Gegenteil ist der Fall: Wir verlieren die Demokratie, wenn wir ihre zentralen kommunikativen Techniken des Austauschs und Ausgleichs sowie nicht zuletzt auch des Minderheitenschutzes aufgeben. Genau das aber tun wir, wenn wir uns auf die gegenwärtige Entsachlichung der Politik weiter einlassen und einer reinen, oft manipulativen Emotionalisierung Vortrieb leisten. Politikgestaltung braucht Wissensbasierung, validierbare Information und sorgfältige Abwägung. Lautes, undifferenziertes Geschrei ist ihr Feind. Ebenso die Feigheit vor diesem Feind, denn der ist höchstwahrscheinlich ein digitaler Scheinriese.