Tarnkappe.info: Gegendarstellung

GEGENDARSTELLUNG

Im Artikel „EU-Urheberrechts-Umsetzung: Fachgespräch im Bundestag sorgte für Konsens und Kritik“ vom 08.02.2020 auf Tarnkappe.info behauptet die Autorin Antonia, ich hätte folgende Äußerung gemacht: 

Matthias Hornschuh, Filmkomponist, Aufsichtsratsmitglied GEMA und Vorsitzender des Berufsverbands mediamusic, weist darauf hin, dass die im vergangenen Jahr heftig geführte Auseinandersetzung über Uploadfilter und die im Anschluss daran verabschiedete EU-Urheberrechtsnovelle als „Einknicken der Politik vor dem Mob auf der Straße“ gelten würde, berichtet golem.

Das habe ich nicht gesagt: nicht so und nicht so ähnlich, nicht im fraglichen Fachgespräch und nicht an anderer Stelle. Ich bin der festen Überzeugung, dass es das gute Recht eines jeden Menschen  ist, sich demonstrierend gegen Dinge bzw. Entwicklungen zu wehren, die ihn ängstigen. Meine Kritik richtet sich daher gegen diejenigen, die diese Angst gezielt erzeugen, um sie sich für politische und oder wirtschaftliche Zwecke zunutze zu machen, und nicht gegen die Demonstrationsteilnehmer:innen.

Die Quelle Golem verwendet dieselbe demagogische Formulierung, legt sie mir aber immerhin nicht als Zitat in den Mund.

 

Offenbar ungeprüft und zudem sinnverändernd wurden zudem weitere Äußerungen und Aussagen von Golem als Tatsachenbehauptungen übernommen, obwohl ein Quellencheck anhand des immerhin vollständig abrufbaren Streams der Veranstaltung möglich gewesen wäre. 

Ich habe selbstverständlich nicht gesagt, die Künstler fühlten sich „getrennt vom demokratischen System“. Was für ein Unsinn: Immerhin saßen hier gerade mehrere Künstler:innen im Deutschen Bundestag und beteiligten sich an einer politischen Debatte.

Tarnkappe.info berichtet zudem folgendes über mich:

Ansonsten bezeichnete er die neuen EU-Vorgaben als zu vage. Einziger Pluspunkt wäre der europaweite Anspruch auf eine angemessene Vergütung: „Weiter als mit dieser Richtlinie konnten sich die Urheber nicht bewegen. Wir gehen in die kollektive Nutzung hinein“.

Das habe ich so nicht gesagt. Die vorgeblichen Äußerungen sind sinn- und zusammenhangslos. Zu den Sätzen im Einzelnen:

  • >>Ansonsten bezeichnete er die neuen EU-Vorgaben als zu vage.<< Das habe ich nicht gesagt, weil ich es nicht so sehe.
  • >>Einziger Pluspunkt wäre der europaweite Anspruch auf eine angemessene Vergütung:<< Das habe ich so nicht gesagt: Es ist keineswegs der einzige Pluspunkt, aber ein enormer Erfolg der Richtlinie, alle Urheber:innen europaweit auf ein einheitliches Schutzniveau zu hieven. Dass dieser Satz mit einem Fragezeichen endet, macht mich ratlos, hat er doch nicht das mindeste zu tun mit dem Satz, der auf ihn folgt …:
  • >>“Weiter als mit dieser Richtlinie konnten sich die Urheber nicht bewegen.<< Das habe nicht gesagt – zumindest nicht wörtlich. Der Sinn der falsch wiedergegebenen tatsächlichen Äußerung stellt nicht auf die Gesamtrichtlinie ab, sondern konkret auf Artikel 17 (vormals Artikel 13) in Verbindung mit den Artikeln 2 und 12 (vormals 9a). Damit nämlich Plattformen wie YouTube, Facebook etc. umfassende pauschale Lizenzen erwerben können, was die Richtlinie vorsieht, müssen die Urheber:innen, die Leistungsschutzberechtigten und ihre Partner diese Rechte zunächst in kollektive Systeme einbringen, und das möglichst vollständig. Das heißt für uns Urheber:innen ganz konkret, dass wir unsere grundrechtlich verbürgten, d.h. persönlichkeitsrechtlich bedingten Exklusivrechte (Bearbeitungsrecht, Filmherstellungsrecht etc.) kollektivieren müssen; damit setzen wir die einzige Verhandlungsmasse, die wir haben, ein, um einen Kräfteausgleich zwischen Inhalteanbietern, Nutzern und Plattformen zu ermöglichen. Mehr geht nicht, denn über mehr verfügen wir nicht.
  • >>Wir gehen in die kollektive Nutzung hinein“.<< Das habe ich nicht gesagt: Der Satz ist kompletter Nonsens. Wir befinden uns längst in einem System kollektiver Lizenzierungen, welches je nach Werkgattung unterschiedlich tief und weit ausgeprägt ist. Kollektivlizenzen und ihre Träger, die treuhänderischen Verwertungsgesellschaften (VG), werden durch die Richtlinie nachhaltig gestärkt, weil anders die angestrebte umfassende Pauschallizenzierung nicht möglich ist. Quasi einstimmig plädiert die Branche zudem für die Einführung des sog. Extended Collective Licensing (ECL), mit dem auch diejenigen Inhalteanbieter (bspw. User Generated Content etc.), die keine VG-Mitglieder sind, durch die Pauschallizenzen erfasst werden können, womit ihnen übrigens ein Vergütungsanspruch entstehen wird.


Matthias Hornschuh, 10.02.2010 | Diese Gegendarstellung ist auch auf tarnkappe.info erschienen.

Autor: Matthias Hornschuh

I compose. I reflect. I teach. I talk.

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